Jugendschutz-Kriterien

Um in den Genuss unserer verschieden materiellen Unterstützungsangebote zu kommen, verpflichten sich die Veranstalter bestimmte Kriterien einzuhalten.

Diese Kriterien sind für die meisten Veranstalter sowieso eine Selbstverständlichkeit. Letztendlich ist es die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes, sowie eine durchgehend verantwortungsbewusste Haltung bei der Planung und Durchführung der einzelnen Veranstaltung mit besonderem Augenmerk auf die jugendlichen Besucher und das Thema Alkohol.

Die Jugendschutz-Kriterien sehen konkret so aus:

  • Einhaltung des Jugendschutzgesetzes;
  • Angebot von attraktiven alkoholfreien Getränken;
  • Die Veranstalter sollen besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Gäste (u.a. Einlasskontrolle, kein Einlass angetrunkener Personen…) legen;
  • Die Veranstalter sollen bewusst die Verantwortung für ihr Fest übernehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.