Vorraussetzungen für die Zertifizierung zum HaLT-Standort

Um eine HaLT-Zertifizierung zu erhalten und HaLT-Standort zu werden, sind folgende Vorraussetzungen erforderlich:
Ein Beschluss des Gemeinderates beziehungsweise des Vereinsvorstandes, HaLT-Standort werden zu wollen
sowie die Umsetzung folgender Kriterien:
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes;
- Angebot von attraktiven alkoholfreien Getränken;
- Die Veranstalter sollen besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der Gäste (u.a. Einlasskontrolle, kein Einlass angetrunkener Personen…) legen;
- Die Veranstalter sollen bewusst die Verantwortung für ihr Fest übernehmen und sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.