Bedingungen

Die Gerätschaften des Kreisjugendringes Kulmbach können von Vereinen, Verbänden, Gemeinden und Institutionen genutzt werden, die ihren Sitz im Landkreis Kulmbach haben, und die sie für Zwecke der Jugendarbeit einsetzen.

Für die Überlassung von Geräten an kommerzielle Nutzer und Nutzer aus anderen Landkreisen, sowie zu anderen Zwecken als dem der Jugendarbeit fallen höhere Gebühren an.

Darüber hinaus kann Nutzern aus anderen Landkreisen erst drei Wochen vor der Ausleihe eine verbindliche Zusage über die Nutzung gegeben werden, da Anfragen aus dem Landkreis Kulmbach Vorrang haben.

Kontakt

Telefon:09221/707-145
Email:verleih@kjr-ku.de
Anschrift:Konrad-Adenauer-Straße 5 (NG Popp),
95326 Kulmbach

Preise und Rabatte

Tagessätze

Die Überlassungsgebühr für die Gerätschaften des Kreisjugendringes Kulmbach wird grundsätzlich als Tagessatz berechnet.

Dies gilt nicht für:

  • das Kreismobil,
  • das Landkreis-Spielmobil,
  • die Hüpfburgen
  • den Kletterfelsen.

Hier entspricht jeder Tag einem Tagessatz.

Rabatte

Einen Rabatt von 75 % auf die genannten Überlassungsgebühren erhalten:

  • die Mitgliedsverbände des Kreisjugendringes Kulmbach
  • die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Kulmbach

Dieser Rabatt gilt nicht für (Preise auf Anfrage):

  • das Landkreis-Spielmobil
  • die Softbar
  • Buttons herstellen
  • Laminierarbeiten
  • Spiralisieren von Dokumenten
  • Verbrauchsmaterial der Popcornmaschine
  • Reinigung der Popcornmaschine
  • bei Veranstaltungen im Kinder- und Jugendkulturzentrum „Alte Spinnerei“, auf:
    • Speisen und Getränke
    • Auf- und Abbau bei Veranstaltungen
    • Raumnutzungsgebühren

Umsatzsteuer

Nach § 4 Nr. 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 SGB VIII können, je nach Nutzer und Zweck der Nutzung , sowohl steuerbare Umsätze in Höhe von 19 %, sowie nicht steuerbare Umsätze zusätzlich anfallen.

Um die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechend umsetzen zu können, benötigen wir vor der Ausleihe weitere Informationen zum Nutzer und zu welchem Zweck die Überlassung stattfindet.

Zu unserer Online-Umsatzsteuer-Abfrage und weiteren Infos zu diesem Thema einfach hier klicken.

Informationen zur Ausleihe auf einem Blick

Im Nachfolgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Überlassung der verschiedensten Gerätschaften zum Download zusammen gestellt.

Überlassungsbedingungen & -verträge

Wichtige Informationen

  • Mit Übersendung der Reservierungsbestätigung akzeptieren Sie unsere Überlassungsbedingungen, sofern Sie uns nicht Änderungen oder Abweichungen umgehend mitteilen.
  • Zusätzlich dazu muss bei Abholung der reservierten Gerätschaften ein entsprechender Überlassungsvertrag und ein Übergabeprotokoll vom Nutzer oder dessen Bevollmächtigten unterschreiben werden.
  • Bei der Überlassung der Softbar muss uns darüber hinaus spätestens 10 Tage vor der Ausleihe das „Rückmeldeformular Inventar“ ausgefüllt vorliegen.
  • Wenn Sie die reservierten Gerätschaften zu uns zurückbringen ist wieder das Übergabeprotokoll vom Nutzer oder dessen Bevollmächtigten zu unterschreiben.

Überlassungsbedingungen &-verträge zum Download

Abholung und Rückgabe

  • Sind einzelne Überlassungsgegenstände, insbesondere aufgrund von Beschädigungen oder nicht absprachegemäßer Rückgabe durch den Vornutzer, nicht ausleihbereit, behält sich der Kreisjugendring Kulmbach den Rücktritt vom Vertrag vor. Ist dies bei Ihrer Reservierung der Fall, werden wir Sie umgehend informieren.
  • Die Abholung und Rückgabe der Gegenstände erfolgt in der Geschäftsstelle des Kreisjugendringes Kulmbach.
  • Vereinbaren Sie unbedingt einen verbindlichen Abhol- und Rückgabetermin unter den o.g. Kontaktdaten mit uns. Grundsätzlich sind wir wie folgt für Sie da:
Montag – Mittwoch:8.00 – 15.30 Uhr
Donnerstag:8.00 – 17.00 Uhr
Freitag:8.00 – 11.30 Uhr
  • Die Überlassungssache ist in voll funktionsfähigem und gereinigtem Zustand unverzüglich nach Beendigung des Überlassungszeitraums an uns zurückzugeben.
  • Entstandene Schäden, Unfälle, fehlende Teile oder sonstige Auffälligkeiten sind uns unaufgefordert bei der Rückgabe des Überlassungsgegenstandes mitzuteilen.
  • Findet die Rückgabe verspätet statt oder ist die Überlassungssache bei der Rückgabe verschmutzt oder anderweitig nicht mehr einsatzbereit, fallen zusätzliche Gebühren als Ausfallgebühren bzw. zur Behebung des Mangels (z.B. für Reinigung, Trocknung) an.

Einsatz

  • Für den Transport der Geräte ist allein der Nutzer verantwortlich.
  • Ebenfalls ist dieser für den Einsatz und die Beaufsichtigung der Geräte während der Überlassungsdauer verantwortlich.
  • Bitte beachten Sie dass die Geräte entsprechend beaufsichtigt werden müssen. Die Hüpfburgen müssen lt. Gerichtsurteil permanent von einem Erwachsenen überwacht werden.
  • Die überlassenen Gegenstände sind schonend und sachgemäß zu behandeln.
  • Aus dem Einsatz der Überlassungssache darf kein gewerblicher Nutzen gezogen werden.
  • Der Nutzer haftet für fehlende Teile, Beschädigungen und Untergang der Überlassungssache. Dies führt zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen des Kreisjugendrings Kulmbach.
  • Die Prüfung vom Nutzer abgeschlossener Versicherungen bzw. der Abschluss einer ausreichenden Versicherung wird empfohlen.

Kaution

Vor Ausgabe der Gerätschaften kann zusätzlich eine Kaution von uns erhoben werden.

Bezahlung

  • Sie können bis zu 10 Tage vor der vereinbarten Überlassungszeit vom Vertrag zurücktreten. Wird später zurückgetreten fallen die kompletten Überlassungsgebühren an.
  • Sie erhalten nach der Ausleihe eine Rechnung von uns zugeschickt. Diese kann, je nach Ihren getätigten Angaben, sowohl steuerbare Umsätze in Höhe von 19 %, sowie nicht steuerbare Umsätze nach § 4 Nr. 25 UStG i. V. m. § 2 Abs. 2 SGB VIII enthalten.
  • Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren in Höhe des Verwaltungsaufwandes an.

    Untervermietung und Weitergabe

    • Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Kreisjugendrings Kulmbach ist nicht gestattet.
    • Sollte eine solche Übergabe nötig sein, ist es erforderlich Ihre bei uns hinterlegten Daten an Dritte (die den Überlassungsgegenstand vor bzw. nach Ihnen nutzen) weiterzugeben.
    • Falls dies Ihrerseits nicht gewünscht wird, informieren Sie uns bitte umgehend schriftlich.