Hygiene und Lebensmittelrecht

Sobald Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden ist es selbstverständlich, dass besonders auf Hygiene geachtet wird und gesetzliche Vorgaben genau eingehalten werden.

Ordnung und Sauberkeit ist oberstes Gebot!

Beim Betrieb der Softbar sind hier sowohl der Betreiber, als auch die Mitarbeiter in der Softbar (sei es beim Shaken, im Kassenbereich oder beim Spülen) gefordert.

Mitarbeiter in der Softbar

Allen Mitarbeitern, die beim Betrieb der Softbar eingesetzt werden, wird eine Hygienebelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) empfohlen.

In unserer Handreichung „Shake it! – Infos rund ums Shaken und die Softbar“ sind auch viele Tipps für Mitarbeiter zusammengefasst. Hier geht es um persönliche Hygiene, Tätigkeitsverbote und wie sie ihre Aufgaben unter hygienischen Gesichtspunkten korrekt umsetzen können.

Betrieb der Softbar

Auch der Betreiber der Softbar muss ebenfalls das Thema Hygiene konsequent umsetzen.

Hier ist beispielsweise zu denken an:

  • Lebensmittel: in einwandfreier Qualität, durchgängig kühl und nicht zu lange lagern
  • Getrennte Arbeitsplätze: für Shaken, Lebensmittelvorbereitung, Kassieren und Spülen.
  • Wasser: in Trinkwasserqualität, entsprechend zugelassene Trinkwasserschläuche und -dichtungen
  • Handwaschgelegenheit für Mitarbeiter
  • Gebrauchsgegenstände: sauber, rost- und korrosionsfrei, farbfest

Krankheiten oder Verletzungen bei Mitarbeitern

Hier gilt es unter anderem:

  • Wunden entsprechend gut versorgen (mit wasserdichtem Pflaster, Verband und Fingerling abdecken, Gummihandschuhe anziehen.)
  • Kranke Personen nicht in der Softbar arbeiten zu lassen.
  • Unbedingt die gesetzlichen Tätigkeitsverbote zu beachten!

Nähere Infos hierzu finden sich im „Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln“ (mit einem Klick werden Sie direkt dorthin weitergeleitet) des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln

Bei jedem Cocktail muss gekennzeichnet werden, welche Zusatzstoffe und/oder Allergene er und auch die Deko enthält.

Wir haben in Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Kulmbach eine Kennzeichnungsliste der einzelnen Zutaten erstellt. Diese bezieht sich auf die Marke der Säfte, Sirups etc., die von uns verwendet werden, wenn wir die Softbar betreiben. Mit einem Klick zur Kennzeichnungsliste!

Die Inhaltsstoffe der einzelnen Zutaten variieren von Hersteller zu Hersteller. Wir empfehlen daher die von uns verwendeten Marken ebenfalls zu verwenden. Hier eine Übersicht der Allergene und Zusatzstoffe.

Weitere Infos

Noch weitere wichtigen Infos zum Lebensmittelrecht und zur Hygiene in der Softbar finden Sie in diesen Dokumenten: