Umsatzsteuer

Seit dem 01.01.2023 ist der Kreisjugendring Kulmbach im Sinne des § 2b Umsatzsteuergesetz unternehmerisch tätig und somit umsatzsteuerpflichtig.

Das hat auch Auswirkungen auf unseren Überlassungsservice.

Je nach Nutzer und Zweck der Veranstaltung kommen zu den Überlassungsgebühren noch steuerbare Umsätze in Höhe von 19 % hinzu, oder aber die Überlassung bleibt steuerfrei.

Um beurteilen zu können, ob die Umsatzsteuer für eine Überlassung zutrifft oder die Leistung weiterhin steuerfrei bleibt (nach § 4 Nummer 25 Umsatzsteuergesetz in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch), ist es erforderlich, dass uns vor der Überlassung vom Nutzer mitgeteilt wird, wofür die Gegenstände eingesetzt werden und um welche Art von Nutzer es sich handelt.

Um es für die Nutzer so einfach wie möglich zu machen, muss lediglich ein Online-Formular ausgefüllt und mit einem Klick an uns geschickt werden.

Erst wenn uns diese Daten vorliegen, können die gewünschten Gerätschaften bzw. das Landkreis-Spielmobil von unserer Seite aus reserviert werden.

Online-Formular für Überlassungen

Dieses Online-Formular bitte ausfüllen, wenn eine Hüpfburg, der Kletterfelsen, das Fußballdart, Spielgeräte, das Kreismobil, Popcornmaschine… – ja eigentlich alles, nur nicht das Landkreis-Spielmobil, gebucht wurde.

Online-Formular für das Landkreis-Spielmobil

Hier fragen wir dann auch gleich wichtige Infos für uns zum Einsatz selbst mit ab, daher bitte bei Buchung des Landkreis-Spielmobils unbedingt dieses Online-Formular verwenden.