Voraussetzungen

Die Softbar wurde aus Mitteln zur Suchtprävention gefördert.

Günstige Alternative

Aus diesem Grund, und um auch eine preislich attraktive Alternative zu Alkohol zu bieten, müssen die Getränke zu einem angemessenen Preis verkauft werden.

Der Nutzer verpflichtet sich, aus dem Einsatz keinen unverhältnismäßig großen gewerblichen Nutzen (Verkaufspreis etc.) zu ziehen.

Nur alkoholfreie Getränke

Selbstverständlich dürfen lediglich alkoholfreie Getränke aus der Softbar abgegeben werden.