Freizeitspaß rechtssicher gestalten

Bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind immer eine Reihe rechtlicher Anforderungen zu beachten.

Oft stellen sich die Verantwortlichen der Jugendarbeit die Frage, ob Jugendarbeit in Zukunft überhaupt noch möglich ist oder das Haftungsrisiko nun zu groß sei?!

Verschiedene Gerichtsurteile werfen diese Frage immer wieder auf. Dennoch bestätigen diese: Jugendarbeit hat immer noch den Freiraum, den sie braucht.

Allerdings müssen jedoch verschiedene Anforderungen erfüllt werden, um als Veranstalter und auch als Betreuender „auf der sicheren Seite zu sein“.

Hierzu zählt beispielsweise, dass man die Eltern bzw. Teilnehmenden über die geplanten Aktivitäten des Vereins informiert, dass man sich über die Teilnehmenden informiert (wie alt sind sie, was ist zu beachten…), dass diese Informationen immer verfügbar sind etc.

Um hier Anregungen und eine gewissen Hilfestellung für in der Jugendarbeit Tätige zu geben, haben wir nachfolgend verschiedene Tipps und Handreichungen für deren Arbeit mit jungen Menschen erstellt bzw. zusammengefasst.

Tipps, Handreichungen u.v.m.

Wir haben allgemeine Empfehlungen und Vordrucke erstellt, die dann noch auf die jeweilige und konkrete Situation  angepasst werden müssen. Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und überdenken Sie Ihre Angebote in aller Ruhe:

  • Was muss beachtet werden?
  • Welche Informationen benötigen Sie von den Eltern?
  • Welche Informationen benötigen die Eltern von Ihnen?
  • Was ist eigentlich Ihr Ziel mit Ihrem Angebot?
  • etc.

Unsere Handreichung für Vereine und Verbände „Freizeitspass rechtssicher gestalten“ legen wir Ihnen ganz besonders ans Herz, hier wird Schritt für Schritt erklärt, welche Punkte „abgefragt“ werden müssen.

Wenn Sie sich über diese Fragen Klarheit verschafft haben, können Sie sich als nächstes mit den nachfolgenden Fragestellungen, Arbeitshilfen und Mustervordrucken beschäftigen.

Allgemeine Tipps

Thema „Eltern informieren“

Thema „Über Kinder informieren“

Thema „Aufsichtspflicht“

Thema „Notfallmanagement“

Die folgenden Listen werden von der Landkreisjugendarbeit / Kreisjugendring Kulmbach verwendet.

Schwimmbadbesuche mit Kinder- und Jugendgruppen

Eines der oben genannten Gerichtsurteile war das des Amtsgerichts Kulmbach vom 05.04.2018. Dieses wurde im Fall des tragischen Freibad-Unfalls der achtjährigen Vanessa im Sommer 2014 gefällt.

In Anbetracht dieses Urteils zeigten sich einige Jugendverbände besorgt, ob der Besuch eines Freibads o.ä. in Zukunft überhaupt noch möglich oder das Haftungsrisiko nun zu groß sei.

Hier gilt generell, dass gerade bei Schwimmbadbesuchen u.ä. besondere Sorgfalt in der Planung und Durchführung solcher Aktionen angewendet werden muss.

Die drängendsten Fragen zu dieser Thematik beantwortet auch ein entsprechendes Schreiben des Bayerische Jugendringes: